* JA, ICH BESTÄTIGE. Gemäß dem vom Artikel
11 des Gesetzes vom 31. Dezember 1996 Nr. 675 Vorgesehenen,
bestätigt der Anfordernde und erklärt über
das vom Artikel 10 und 13 des Gesetzes Vorgesehene informiert
zu sein und die EDV-Verarbeitung der mitgeteilten Daten
sowie ihre Mitteilung an die zum Informationssystem von
Dolimiti Network gehörenden Unternehmen zu gestatten.
(Die Bestätigung ist obligatorisch, wenn man möchte,
das die Karte an die Tourismusstrukturen verteilt wird.)
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